Ihr Meisterbetrieb in 67246 Dirmstein

+49 6238 6913 383

Klimaanlage selbst einbauen? Was Hausbesitzer über Sicherheit, Haftung und Dichtheitskontrollen wissen sollten

Eine Klimaanlage günstig im Internet kaufen und selbst anschließen? Was einfach aussieht, kann technische und rechtliche Folgen haben.

Split-Klimaanlagen werden sowohl online als auch im stationären Handel angeboten.
Viele Geräte sind bereits mit Kältemittel gefüllt. Manche besitzen sogar Schnellkupplungen.
Da liegt der Gedanke nahe: Warum nicht einfach selbst einbauen?
Doch bei einer Split-Klimaanlage gibt es wichtige Vorschriften, die auch Hauseigentümer kennen sollten.

Warum ist eine Split-Klimaanlage kein gewöhnliches Haushaltsgerät?

Eine Split-Klimaanlage besteht aus einem Innengerät und einem Außengerät.
Beide Geräte sind über Kältemittelleitungen miteinander verbunden.
In diesen Leitungen bewegt sich das Kältemittel, beispielsweise R32.
Damit die Anlage sicher und zuverlässig funktioniert, müssen die Verbindungen fachgerecht hergestellt und geprüft werden.
Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Kältemittel austritt.
Deshalb unterliegen bestimmte Arbeiten gesetzlichen Qualifikationsanforderungen.

Darf ich eine vorgefüllte R32-Klimaanlage selbst anschließen?

Bei einer üblichen Split-Klimaanlage dürfen zertifizierungspflichtige kältetechnische Arbeiten nicht einfach von einer Person ohne die dafür erforderliche Zertifizierung durchgeführt werden.
Das gilt auch dann, wenn das Außengerät bereits mit Kältemittel gefüllt ist.
Auch vorgefüllte Geräte und Schnellkupplungen ersetzen nicht die für die jeweiligen kältetechnischen Arbeiten vorgeschriebene Zertifizierung.
Bei bestimmten vorgefüllten Anlagen bestehen bereits beim Verkauf gesetzliche Anforderungen an den Nachweis einer fachgerechten Installation.

Was passiert, wenn Kältemittel austritt?

Ein Kältemittelaustritt kann verschiedene Folgen haben.
Die Klimaanlage verliert möglicherweise an Leistung oder funktioniert nicht mehr richtig.
Bei R32 kann eine Belastung für das Klima entstehen.
Bei Beschädigungen können Kältemittel und andere Betriebsstoffe austreten.
Gelangen solche Stoffe in den Boden oder in Gewässer, können zusätzliche Umweltprobleme entstehen.
Wie schwer die Folgen sind, hängt von der Art und Menge der ausgetretenen Stoffe sowie den Umständen ab.

Muss meine R32-Klimaanlage regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden?

Das hängt von der Kältemittelfüllmenge ab.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Prüfung bei der Installation und späteren regelmäßigen Dichtheitskontrollen.
Bei einer fachgerechten Installation müssen die erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden.
Ob danach regelmäßig eine gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitskontrolle notwendig ist, richtet sich bei R32 insbesondere nach dem sogenannten CO₂-Äquivalent.

Für gewöhnliche, nicht hermetisch geschlossene R32-Klimaanlagen gelten folgende Grenzen:

R32 / CO₂-ÄquivalentOhne LeckageerkennungssystemMit Leckageerkennungssystem
Unter 5 t CO₂-ÄquivalentKeine regelmäßige Kontrollpflicht allein aufgrund der R32-FüllmengeKeine regelmäßige Kontrollpflicht allein aufgrund der R32-Füllmenge
5 bis unter 50 t (ab ca. 7,41 kg)Mindestens alle 12 MonateMindestens alle 24 Monate
50 bis unter 500 t (ab ca. 74,07 kg)Mindestens alle 6 MonateMindestens alle 12 Monate
Ab 500 t (ab ca. 740,74 kg)Leckageerkennungssystem vorgeschriebenMindestens alle 6 Monate

Die Tabelle gilt für gewöhnliche, nicht hermetisch geschlossene R32-Anlagen. Die kg-Werte sind gerundet; entscheidend sind die CO₂-Äquivalent-Grenzen mit einem GWP von 675. Für entsprechend gekennzeichnete hermetisch geschlossene Anlagen gelten Ausnahmen. Die vorgeschriebene Funktionskontrolle eines Leckageerkennungssystems kommt hinzu.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Sie besitzen eine Split-Klimaanlage mit 1,2 kg R32.
Diese Anlage liegt deutlich unter der gesetzlichen Grenze für regelmäßige Dichtheitskontrollen.
Eine jährliche Dichtheitskontrolle ist deshalb nach der F-Gas-Verordnung grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Das bedeutet aber nicht, dass die Anlage undicht sein darf.

Auch kleine Klimaanlagen müssen dicht sein.

Wird eine Undichtigkeit festgestellt, muss sie fachgerecht behoben werden.
Eine regelmäßige Wartung kann unabhängig von der gesetzlichen Dichtheitskontrolle sinnvoll sein.

Wer muss sich um die Dichtheitskontrolle kümmern?

Grundsätzlich ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass vorgeschriebene Dichtheitskontrollen durchgeführt werden.
Das kann auch ein privater Hauseigentümer sein.
Die Prüfung muss aber nicht selbst durchgeführt werden.
Dafür wird eine für diese Arbeiten entsprechend zertifizierte Fachkraft beauftragt.
Diese kann die Anlage kontrollieren und notwendige Maßnahmen veranlassen.

Was passiert, wenn ich eine Undichtigkeit bemerke?

Wenn Ihre Klimaanlage ungewöhnlich wenig kühlt, eine Störung anzeigt oder der Verdacht auf einen Kältemittelaustritt besteht, sollten Sie einen Fachbetrieb verständigen.
Nicht jeder Leistungsverlust bedeutet automatisch, dass Kältemittel fehlt.
Die Ursache muss deshalb fachgerecht geprüft werden.
Wird eine Undichtigkeit festgestellt, muss sie unverzüglich fachgerecht repariert werden.
Bloßes Nachfüllen ersetzt weder die Lecksuche noch die erforderliche Reparatur.

Kann ich als Hauseigentümer haftbar gemacht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Denn auch private Hauseigentümer können gesetzliche Betreiberpflichten haben.
Dazu gehört bei Anlagen mit fluorierten Kältemitteln insbesondere, vermeidbare Emissionen zu verhindern und festgestellte Undichtigkeiten beheben zu lassen.
Wer diese Pflichten verletzt, muss je nach Sachverhalt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das bedeutet aber nicht, dass jeder technische Defekt automatisch zu einer Haftung des Eigentümers führt.
Wenn ein Fachbetrieb einen Installationsfehler verursacht, kann dieser für die Folgen seiner Arbeit verantwortlich sein.
Ob zusätzlich eine Verantwortung des Eigentümers besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Was ist, wenn ich einen nicht berechtigten Handwerker beauftrage?

Auch hier kommt es auf die Umstände an.
Die Verantwortung für eine unberechtigt ausgeführte Arbeit liegt nicht automatisch beim Kunden.
Allerdings sollte der Auftraggeber darauf achten, einen entsprechend qualifizierten und berechtigten Betrieb auszuwählen.
Bewahren Sie Angebote, Rechnungen und Prüfunterlagen gut auf.
So lässt sich später nachvollziehen, wer welche Arbeiten durchgeführt hat.

Können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden?

Ja.
Der unsachgemäße Umgang mit Kältemitteln ist kein Kavaliersdelikt.
Bestimmte Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.
Bei besonders schwerwiegenden Umweltverstößen können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sogar strafrechtliche Folgen entstehen.
Nicht jeder Fehler ist automatisch eine Straftat.
Die gesetzlichen Regeln sind aber verbindlich.

Gut zu wissen: Das sollten Sie als Kunde beachten

  1. Klären Sie vor dem Kauf, wer Ihre Klimaanlage installieren darf.
  2. Fragen Sie nach der Qualifikation und Berechtigung des Fachbetriebs.
  3. Lassen Sie vermutete Undichtigkeiten fachgerecht untersuchen.
  4. Prüfen Sie, ob Ihre Anlage regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert werden muss.
  5. Bewahren Sie alle wichtigen Installations- und Prüfunterlagen auf.

Unser Fazit

Eine Klimaanlage ist kein Gerät, das man ohne Weiteres selbst anschließen sollte.

Die gesetzlichen Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt, der Sicherheit und einem zuverlässigen Betrieb.
Auch Hauseigentümer haben bestimmte Pflichten.
Wer von Anfang an auf einen qualifizierten und entsprechend berechtigten Fachbetrieb setzt, schafft eine gute Grundlage für eine sichere und langlebige Anlage.